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Quelle: Deutsche Wetterdienst
Letzte Aktualisierung 01/01/1970 - 01:00 Uhr

Bienen und Wespen

Jeden Sommer werden die Feuerwehren gerufen, um Wespen und andere ähnliche Insekten zu "beseitigen". Grundsätzlich steht die Feuerwehr damit allerdings vor einem großen Problem. Gemeint ist damit nicht die technische Seite (wie fängt man die Tiere...). Das Problem ist der Umstand, dass bis auf die Deutsche und die Gemeine Wespe alle Wespenarten unter Naturschutz stehen; Hornissen sind darüber hinaus sogar vom Aussterben bedroht. Für die meisten Anrufer stellen die Insekten keine Gefahr dar, sondern "nur" eine Belästigung. Und damit dürften wir genau genommen gar nicht eingreifen. Nur in sehr speziellen Fällen (z. B. Allergikern...) ist ein Einschreiten angezeigt.

 

Bildmaterial: wdheeren / PIXELIO



In NRW kommen z.Zt. 8 verschiedene soziale „Faltenwespenarten“ vor.
Lediglich 3 von den erwähnten 8 Arten können unter Umständen für uns Menschen lästig werden; dies sind die Deutsche und die Gewöhnliche Wespe.
Wirtschaftliche Schäden verursachen sie nicht, man könnte sie max. als lästig bezeichnen. Vor einer Verharmlosung sollte man dennoch warnen, denn ein Wespenstich in den Mund- oder Rachenraum stellt selbst für nicht allergische Menschen eine akute Lebensgefahr dar!

- beide Arten nisten nur in dunklen Höhlen ( DUNKELHÖHLENNISTER )
- beide Arten versorgen sich für den eigenen Bedarf mit Kohlenhydraten und Eiweißen, die auch wir Menschen für uns beanspruchen ( Säfte, Cola, Grilladen, Kuchen u.ä. )
- beide Arten leben bis etwa Ende Oktober/November
- beide Arten kommen pro Nest gegen Jahresmitte sehr zahlreich vor (7.000 bis 10.000 Tiere )

Alle anderen Arten ( = Freinister, d.h. die Nester sind an hellen oder halbdunklen Orten angebracht und immer freihängend zu sehen) können nicht lästig werden und stellen bei umsichtigem Verhalten auch keine Gefährdung dar.
Die Nestbeseitigungen sind in diesem Fall als unsinnig, unökologisch und artenvernichtend anzusehen.
Entsprechendes Wunschverhalten der BürgerInnen ist auf mangelnde Informationen (Unkenntnis), überlieferten Aberglauben und allgemeine Ängste zurückzuführen.

Maßnahmen:
(In 9 von 10 Fällen können Nester der sog. lästigen Arten mittels entsprechender Information an Ort und Stelle Belassen werden !)

1)
Isolierung in Frage kommender Nesthohlräume vor Beginn der Wespensaison (Abdichten der Rolladenkästen, Versiegelung der Fensterschächte mit Fliegendraht usw.)


2)
Kontrolle in Frage kommender Hohlräume etwa gegen Mitte Mai.
Sollten im Gartenschuppen, im Kamin oder auf dem Dachboden Anfangsnester gefunden werden, ist eine Nestumsiedlung relativ leicht möglich.



3)
Im fortgeschrittenen Stadium empfehlen sich bei der Deutschen und der gewöhnlichen Wespe folgende Möglichkeiten:


a) Nest im Rolladenkasten, Tiere gelangen in den Wohnbereich:

- Abdichten der Rolladengurtschlitze mit Pappstreifen
- Anbringen von Kunststofffliegendraht (keine Sichtminderung)
mittels selbstklebender Klettverschlüsse vor dem Kipp
Fenster (einfach anzubringen, kostengünstig)
- falls Erdgeschoss: Verlagerung der Einflugschneise der anfliegenden
Insekten. Rohre aus Metallfliegendraht, Kunststoff u.ä. am Einflugloch
so anbringen, dass die Einflugschneise höher gelegt wird und vorbeigehende
Personen nicht in Gefahr geraten können.
- allgemein zeigt die Erfahrung jedoch, dass die Nester nur eine Saison bewohnt werden, sie später problemlos zerfallen, die Tiere nicht in den Wohnraum gelangen und völlig geruchsfrei sind. Außerdem beschädigen sie nichts.


b) Nest im Erdloch (meist verlassene Mäusebauten, Rasen nicht betretbar):

- in etwa 3 bis 4 Meter Radius ums Nest einen provisorischen Zaun aus Maschen-


draht errichten, damit Kinder nicht in den unmittelbaren Nestbereich gelangen
- rammen sie abends (ab etwa 22.00 Uhr sind alle Tiere im Nest) ein ca. 2m langes
Dachrinnenstück über das Einflugloch des Nestes. Der Vorgang sollte rasch geschehen,
da Wespen auf Erschütterungen im direkten Nestbereich aggressiv reagieren; das
Regenrohr sollte durch ein x-förmiges Draht- oder Holzgestell gestützt werden
- klären sie Mitbewohner und vor allem Kinder über die neuen Untermieter,
deren Nutzen und Lebendgewohnheiten auf


c) Nest im Maisenkasten (Kasten hängt ungünstig):

- abends ab 22.00 Uhr verkleben Sie das Einflugloch mit Klebeband
und hängen das Nest an eine vorher woanders angebrachte
Aufhängevorrichtung; falls sie nur einen Klebestreifen benutzen,
brauchen sie ihn nicht zu entfernen, da ihn die Tiere durchbeißen werden.
Geeignet ist auch ein konisch zulaufender Holzstab (korkenartig), den man stramm ins Einflugloch
steckt; diesen müssen Sie jedoch nach der Umhängung entfernen.


d) Nest in Gartenschuppen oder in der Garage:

Nur bei bereits erwähnten Deutschen- oder Gewöhnlichen Wespen wäre
eine Nestumsiedlung zu empfehlen; andere Arten können problemlos geduldet werden!
Eine Nestumsiedlung bedarf der entsprechenden Ausrüstung und ordentlicher
Vorbereitung.



Bitte bedenken Sie immer, dass diese Tiere nur bei unsachgemäßer Behandlung aggressiv reagieren.


Hier erhalten Sie bei Bedarf Hilfe und weitere Beratung:

Landratsamt Bad Kissingen
Untere Natuschutzbehörde
Obere Marktstraße
97688 Bad Kissingen
Telefon: 0971 801-5030

AKAN e. V.
Umweltstation
Zeller Straße 44
97082 Würzburg
Telefon: 0931 417309